Viehandel Becker

Inhaber: Thomas Becker

AGB's

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

(Verkaufsbedingungen)
I.
Für alle künftigen Viehlieferungen des Verkäufers an den Käufer gilt folgender verlängerter Eigentumsvor-behalt:

1. Geliefertes Vieh (Ware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus den Geschäften gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, Eigentum des Verkäufers.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, zu verarbeiten und nach Verarbeitung zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Bei Verarbeitung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die Verarbeitungserzeugnisse; der Verkäufer bleibt unter Aus-schluss des § 950 BGB und ohne Durchgangserwerb des Käufers Eigentümer dieser Verarbeitungserzeugnisse (Ware und Verarbeitungserzeugnisse werden im Folgenden als Vorbehaltsgut bezeichnet).
3. Der Käufer tritt jetzt die aus dem Weiterverkauf des Vorbehaltsguts oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich des Vorbehaltsguts entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltsgut wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, das Vorbehaltsgut zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Vorbehaltsguts durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
6. Der Käufer ist im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet, die zur Feststellung des Verbleibs des Vorbe-haltsguts erforderlichen Unterlagen – insbesondere Schlachtlisten und Aufzeichnungen im Rahmen der Her-kunftssicherung – dem Verkäufer herauszugeben, zumindest aber zur vorübergehenden Einsicht zu überlas-sen. 7. Der Verkäufer verpflichtet sich auf Verlangen des Käufers, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

II.
Ein Zahlungsziel wird nicht eingeräumt. Die Ware ist unmittelbar nach Ablieferung und Ermittlung der für die Bezahlung maßgeblichen Daten fällig und zu bezahlen.

III.
Die Geschäftsbedingungen gelten mit Entgegennahme oder Abholung der nächsten auf die Übersendung dieser Bedingungen folgenden Viehlieferung als vereinbart.

IV.
Erfüllungsort sind die Geschäftsräume der Firma Thomas Becker Viehhandel, wenn der Vertragspartner Kauf-mann ist oder es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. In diesem Fall ist Gerichtsstand der Erfüllungsort. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Einkaufsbedingungen)
Der Verkäufer sichert zu, dass die verkauften Schweine/Ferkel binneneberfrei sind, dass das verkaufte Vieh frei ist von gesundheitsschädlichen Stoffen, z.B. Antibiotika, DDT und sonstigen Wirkstoffen.
Werden bei der Fleischbeschau von übernommenem Großvieh, Rinderfinnen festgestellt, trägt der Verkäufer alle entstandenen Schäden bzw. die evtl. Wertminderung. Werden bei Rückstandsuntersuchungen gesundheitsschädigende Wirkstoffe festgestellt, so haftet der Verkäufer für die hierdurch entstandenen Schäden.
In unseren Vorkosten ist eine Schadstoffvorsorge enthalten für den Fall, dass auf dem Transportwegen Tiere beschädigt werden oder verenden. Für weitergehende Schäden wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, nicht gehaftet.
Das Eigentum an den Schlachttieren geht bereits ab Hof bzw. ab Rampe LKW auf die Firma Thomas Becker Viehhandel über.

Thomas Becker - Wieings Esch 23 46325 Borken - Tel.: 02865/1656 Fax: 02865/1246 - E-Mail: thbe23@gmail.com